Pfarreirat St. Andreas

Aufgabenbereiche
Der Pfarreirat trägt die Mitverantwortung für die Entwicklung der pastoralen Grunddimensionen.
Dazu gehören die Verkündigung von Gottes Wort und die Feier der Liturgie, also die Belange der Gottesdienste sowie die Pflege der Gemeinschaft, vor allem der Dienst am Nächsten, die Diakonie.
Daraus ergeben sich nach der Ordnung zur Bildung der Pfarreiräte unter Beachtung von Zuständigkeiten und Vereinbarungen gemäß der Satzung für den GdG-Rat unter anderem folgende, im Wesentlichen praktisch-tätige Aufgaben:

  • Mitwirkung bei der Erstellung des Pastoralkonzepts der Gemeinschaft der Gemeinden Korschenbroich (GdG),

  • Förderung gemeindebildender Prozesse,

  • Förderung des gottesdienstlichen Lebens im Rahmen der für die GdG getroffenen Vereinbarungen,

  • Vorschlagsrecht für die Beauftragung zur Predigt und von Kommunionhelfern/innen sowie Leitern/innen von Wort-Gottes-Feiern und Beerdigungen,

  • Förderung ökumenischer Projekte,

  • Kooperation mit den Diensten und Einrichtungen der verbandlichen Caritas und anderen sozialen, kulturellen und politischen Einrichtungen und Initiativen; Dialog und Kooperation mit kommunalen Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen oder Gruppen,

  • die Gewinnung und Förderungen ehrenamtlichen Engagements,

  • die Vertretung im Kirchenvorstand.