Kirchenvorstand St. Dionysius Kleinenbroich
Aufgaben und Arbeitsweise:
Die Rechtsgrundlage für den Kirchenvorstand ist im Kirchenrecht für die ganze katholische Kirche verankert. Der KV wird von den Gemeindemitgliedern direkt gewählt.
Der KV ist die körperliche Vertretung der juristischen Person "Kirchengemeinde".
Der Kirchenvorstand tagt ca. einmal im Monat. Er berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fasst anschließend zu dem Thema einen Beschluss. Die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt beim Pfarrer, beim Finanzbeauftragten, oder bei einem anderen Vorstandsmitglied.
Diesen Flyer finden Sie in der Kirche und beim Pfarrbüro